Heilmittelverordnung

IIhre Ärztin / ihr Arzt stellt Ihnen beim Vorliegen einer medizinisch begründeten Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schluck- oder Hörstörung ein Rezept für die Behandlung aus. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, ggf. zahlen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil. Im Einzelnen ist dies in den jeweils aktuellen Heilmittelrichtlinien geregelt.

Die privaten Kassen und die Beihilfestellen übernehmen die Kosten im Rahmen ihrer vereinbarten Versicherungsleistungen.

Termine

Termine erhalten Sie nach telefonischer Vereinbarung. Während unserer Therapien können wir nicht immer ans Telefon gehen, wir rufen Sie aber gerne und baldmöglichst zurück.

Anschrift:

Frauenberger Str. 152

53879 Euskirchen

 

Telefon:

02251 - 55 6 39

 

 

Termine:

nach telefonischer Anmeldung

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© Praxis für Stimm- und Sprachtherapie / Logopädie